Ziviltechnikkanzlei für Vermessungswesen: Dipl.-Ing. Christoph Sturm - Ihr Experte in 5020 Salzburg für Bauplatzerklärung inklusive Vermessung

Damit Ihr kommendes Bauprojekt zu einem Erfolg wird, müssen zuerst selbstverständlich die grundlegenden Angelegenheiten exakt und zuverlässig geklärt werden. Es handelt sich dabei um die sogenannte Bauplatzerklärung sowie die Vermessung des betreffenden Areals – und dafür ist unsere Ziviltechnikkanzlei in 5020 Salzburg Ihr richtiger Ansprechpartner.

Bauplatzerklärungen in 5020 Salzburg: Ablauf und Leistungskatalog
Zunächst kümmern sich unsere Vermessungsexperten um die Klärung der Frage, ob sich das ausgewählte Grundstück auch tatsächlich im dafür ausgewiesenen Bauland befindet. Zu diesem Zweck erfolgt im Bundesland Salzburg ein Ansuchen bei der Baubehörde.
Gibt diese grünes Licht, wird im Anschluss im Rahmen einer Bauplatzerklärung festgelegt, welche Voraussetzungen für den jeweiligen Bau einzuhalten sind.

Typischerweise handelt es sich dabei um folgende Punkte:
- Baudichte
- Bauhöhen
- Baufluchtlinie
- Straßenabtretungen – Abtretung an das öffentliche Gut: Hierbei werden Teile eines Grundstückes an die Gemeinde abgetreten, zum Beispiel aufgrund von notwendigen Verbreitungen einer Straße oder eines Gehsteiges.
- Überprüfung der Anschlussmöglichkeiten an das Strom-, Kanal- und Wassernetz.

Eine weitere Aufgabe in unserer Funktion als Geometer liegt in der Erstellung von Höhenplänen sowie der Festlegung des Urgeländes. Das sogenannte Urgelände dient als Basis der Abstandsberechnung des Gebäudes und beantwortet die Frage der notwendigen Entfernung des künftigen Gebäudes von der Grundgrenze.
Wir sind in Salzburg Ihr kompetenter und erfahrener Ansprechpartner rund um die Bauplatzerklärung inklusive Vermessung.